Uns liegt die Förderung der individuellen Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler am Herzen.

SCHULORDNUNG

Die Schule ist Lern- und Arbeitsort für viele Beteiligte.
Unser Schulhaus hat grosszügige Öffnungszeiten, so dass auch ausserhalb des Stundenplanes im Klassenzimmer gearbeitet werden kann.

  • Wir erwarten Pünktlichkeit.
  • Das Schulareal darf während des Unterrichtes nicht verlassen werden.
  • Wir tragen Sorge zu den zur Verfügung stehenden Geräten, Materialien und dem Mobiliar.
  • Die Klassen pflegen ihr Klassenzimmer.
  • Die Schulordnung gilt auch in in Lagern, somit sind Alkohol und Tabak auch da nicht gestattet.
  • Elektronische Geräte sind bis auf wenige Ausnahmen nicht erlaubt.

Die vollständige Schulordnung befindet sich im Downloadbereich.

 
Details zum Stundenplan

Den Gesamtstundenplan finden Sie hier:

Aufgrund des Datenschutzes dürfen weder der Gesamtstundenplan noch Details zu den einzelnen Klassenstundenplänen veröffentlicht werden.

Räume

Reihe 3
1. Stock:    8B R31c.   8A R31a 
EG:            8C R30c. Textil R30a
UG:           R3 WAH.     TTG Metall.
Reihe 2
2. Stock:  BG R22b.   7A R22a
1. Stock:   7C R21a
EG:      NT R20b.   7B R20a
Reihe 1
2. Stock:   9A R12b.  GR R12c
1. Stock: DaZ R11a.    9B R11b



 

 


 

ABSENZEN

Die Schule ist verpflichtet, eine Absenzenkontrolle zu führen. Wir unterscheiden vorhersehbare (z.B. Arztbesuch, Schnupperlehre) und nicht vorhersehbare Absenzen (Krankheit).

BERUFSWAHL-ABSENZEN

Absenzen im Zusammenhang mit der Berufswahl (Vorstellen, Prüfungen, Schnuppertage) gelten als entschuldigt, wenn sie vorgängig angekündigt sind. Für Schnupperlehren von mehreren Tagen wird ein Gesuch an die Klassenlehrperson gestellt.

FÜNF FREIE HALBTAGE

Die Eltern haben das Recht ihren Sohn oder ihre Tochter an bis zu fünf Halbtagen nicht zur Schule zu schicken. Die Tage können auch als Block bezogen werden. In einem Fairplay-Kodex wünscht die Schule mindestens eine Woche im Voraus informiert zu werden.

Details sind in der Absenzenordnung aufgeführt (siehe Download).

LAGERREGELN

Lager bilden an unserer Schule eine wichtige Tradition und gehören zur obligatorischen Schulzeit. Während der Lager tragen die Lehrpersonen besonders viel Verantwortung für die Jugendlichen. Dabei sind die Lehrkräfte darauf angewiesen, dass die allgemeinen Regeln des Zusammenlebens eingehalten werden.

Leitbild und Schulordnung gelten auch während Lagern und Schulausflügen.

  1. In den Schul- und Klassenlagern gelten die Regeln und Verhaltensweisen wie auf dem Schulareal.
  2. Die Schülerinnen und Schüler halten die speziellen Anweisungen und Vorgaben der Lehrpersonen und der eingesetzten Hilfsleiter konsequent ein.
  3. Die angeordnete Nachtruhe wird eingehalten. Insbesondere verweisen wir darauf, dass auch die Lehrkräfte auf ihren Schlaf angewiesen sind, um am nächsten Tag den Lagerbetrieb, die Sicherheit und die Unversehrtheit der Teilnehmenden zu gewährleisten.
  4. Während der Nachtruhe ist der Aufenthalt in fremden Zimmern nicht erlaubt.
  5. Schülerinnen und Schüler entfernen sich nicht unabgemeldet von der Gruppe.
  6. Alkoholkonsum und Rauchen sind für alle Schülerinnen und Schüler verboten.